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Rechte von Bewerbenden in Bewerbungsgesprächen und Regelungen zu ihrem Schutz
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Kennst du deine Rechte im Bewerbungsgespräch? Diese Fragen dürfen nicht gestellt werden

Wie alt warst du, als du deinen Abschluss gemacht hast? Lebst du allein oder mit Partner:in? Möchtest du eine Familie gründen? Diese Fragen mögen harmlos erscheinen, verletzen aber deine Rechte als Bewerberin oder Bewerber. Deshalb haben wir eine Zusammenfassung deiner Rechte im Bewerbungsverfahren zusammengestellt, damit du genau weisst, welche Fragen dir gestellt werden dürfen und welche nicht. Wir erklären auch, was zu tun ist, wenn man dir während der Bewerbungsgespächs eine unangemessene Frage stellt.

Veröffentlicht am: 15. Juni 2022

Das Gesetz schützt dich nicht immer

Vorstellungsgespräche werden immer lockerer. Der Nachteil ist, dass eine lebhafte Diskussion in Grauzonen abgleiten kann und Themen behandelt, die nicht einmal ansatzweise mit der Stelle zu tun haben. Deine Antworten auf unangemessene - und unzulässige - Fragen können einen grösseren Einfluss auf die Entscheidung des Personalverantwortlichen haben, als du dir vorstellen kannst.

«Es ist bewiesen, dass versteckte Vorurteile die Einschätzung eines Bewerbers und seine oder einer Bewerberin und ihre Einstellungsentscheidung beeinflussen. Wenn es sich um ein äusserst sensibles und persönliches Thema wie Religion oder sexuelle Vorlieben handelt, glaube ich, dass Vorurteile die Menschen noch stärker voneinander trennen. Diese Themen haben im Einstellungsprozess eigentlich nichts zu suchen.»

Anna Alppinen, Leiterin unseres Recruiting-Teams in Finnland

Zum Glück gibt es Gesetze, insbesondere zum Datenschutz, die Stellensuchende vor unangenehmen Situationen schützen. Das Gesetz schützt dich aber vielleicht nicht immer, vor allem wenn du deine Rechte nicht kennst. Wir haben daher eine Checkliste deiner Rechte als Bewerber:in zusammengestellt.

Fragen, die bei einem Bewerbungsgespräch nicht gestellt werden dürfen

Es dürfen KEINE Fragen zu den folgenden Themen gestellt werden:

  • Alter – zum Beispiel, wie alt du warst, als du deinen Abschluss gemacht hast.
  • Beziehung – zum Beispiel, ob du deine Beziehung über deine Arbeit stellst.
  • Eltern und Kinder – zum Beispiel, in welchem Bereich deine Eltern tätig sind oder wie viele Kinder du hast.
  • Ethnische Herkunft – zum Beispiel, von welcher ethnischen Gruppe du abstammst oder aus welchem Land deine Eltern kommen.
  • Gewerkschaft – zum Beispiel, welcher Gewerkschaft du angehörst.
  • Krankheiten – zum Beispiel, ob du täglich Medikamente einnimmst.
  • Lebensform – zum Beispiel, ob du allein lebst oder mit einem Partner oder einer Partnerin.
  • Politische Einstellung oder Engagement – zum Beispiel, welche politische Partei du unterstützt.
  • Religion – zum Beispiel, ob du einer Religion angehörst.
  • Schwangerschaft – zum Beispiel, ob du schwanger bist oder ob du eine Familie gründen möchtest.
  • Sexuelle Identität - zum Beispiel, zu wem du dich hingezogen fühlst.

Gibt es Situationen, in denen die oben genannten Fragen gestellt werden dürfen?

Ja, aber nur in seltenen Ausnahmefällen. Einige Fragen sind zulässig, wenn sie sich auf die Besonderheiten der Stelle und die damit verbundenen Aufgaben beziehen. Wenn du dich zum Beispiel auf eine Stelle in einer politischen Partei bewirbst, ist es legitim, dass du nach deiner politischen Einstellung gefragt wirst.

«Eine gute Faustregel lautet: Wenn eine Frage für die Stelle völlig irrelevant und unangemessen erscheint, ist sie es mit ziemlicher Sicherheit auch. Als Bewerber:in hast du das Recht, dein Gegenüber zu fragen, warum die betreffenden Informationen für das Unternehmen relevant sind, und kannst die Antwort verweigern.»

Anna Alppinen

Rechte von Bewerbenden in Bewerbungsgesprächen und Regelungen zu ihrem Schutz

Was ist, wenn meine Rechte verletzt werden?

Wenn du der Meinung bist, dass die Frage unangemessen ist, oder du weisst, dass sie gegen deine Rechte verstösst, kannst du jederzeit die Antwort verweigern. Da es sich möglicherweise unangenehm anfühlt, eine Frage zu hinterfragen oder die Antwort zu verweigern, haben wir einige verschiedene Antworten aufgelistet, die du in solchen Fällen verwenden kannst:

  • Ich denke nicht, dass die Frage für die Stelle relevant ist, daher möchte ich sie nicht beantworten. 
  • Ich bin mir nicht sicher, was das mit der Stelle zu tun hat. Könnten Sie bitte erläutern, warum Sie das wissen möchten?
  • Ich weiss, dass Fragen zu „XY“ bei einem Bewerbungsgespräch nicht zulässig sind. Möchten Sie die Frage anders formulieren oder sollen wir mit der nächsten Frage weitermachen?

Du kannst auch nach dem Bewerbungsgespräch die Person kontaktieren, die für das Einstellungsverfahren zuständig ist, und ihr berichten, wie das Bewerbungsgespräch gelaufen ist. Darüber hinaus kannst du weitere Informationen über das Arbeitsgesetz und deine Rechte erhalten, indem du dich an die kantonalen Datenschutzbehörden wendest.

Bei Academic Work nehmen wir das sehr ernst und haben Experten, die dich unterstützen, wenn du das Gefühl hast, ungerecht behandelt worden zu sein. Es ist für uns sehr wichtig, dass jede:r einen Bewerbungsprozess durchläuft, bei dem alle Fragen relevant sind und keine Rechte verletzt werden.